ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERBRAUCHER

PARKSTER GMBH

Gültig ab 1. Februar 2024

DEFINITIONEN

“App”

Bezeichnet die Mobilfunkapplikation von Parkster, über die Parkvorgänge erfasst und bezahlt werden können.

“Benutzerkonto”

Zugangsberechtigung zur Anwendung der Dienstleistungen von Parkster,einschließlich Benutzername und Passwort sowie Übersicht eigener Aktivitäten.

“Dienstleistungen”

Sämtliche von Parkster angebotene Dienstleistungen.

“Express-Parken”

Bezeichnet die kostenpflichtigen Dienstleistungen wie unter Ziffer 2.2.1 beschrieben.

“Kameraparken”

Mit Aktivierung von Kameraparken, können Parkvorgänge automatisch gestartet und gestoppt werden. Die unter Ziffer 3.3 definierte Bedeutung und Bedingungen sind hier maßgeblich.

“Kennzeichen”

Bezeichnet das amtliche Kennzeichen eines Fahrzeugs entsprechend dem am Fahrzeug angebrachten Nummernschild.

“Meine Seiten”

Personalisierter Bereich, in den der Nutzer sich einloggen und Änderungen sowie Einstellungen vornehmen kann.

“Nutzer”

Natürliche Personen, die den Service in Anspruch nehmen und zu diesem Zweck einen entsprechenden Vertrag mit Parkster geschlossen haben.

“Parkbereich”

Parkplätze und sonstige Bereiche, die das Parken mit den Dienstleistungen von Parkster ermöglichen.

“Parkflächenbetreiber”

Jeder Parkflächenbetreiber, mit dem Parkster eine Kooperation vereinbart hat.

“Parkster Plus”

Bezeichnet die kostenpflichtigen Dienstleistungen wie unter Ziffer 4.1.2 beschrieben.

“Plattform”

Bezieht sich auf das elektronische System von Parkster für bargeldloses Parken und die damit verbundenen Dienstleistungen, die dem Nutzer über die App, den SMS-Service und/oder die Webseite zur Verfügung stehen.

“SMS-Service”

Dienstleistungen, die über SMS angeboten werden.

“Transaktion”

Jede Parkvorgang-Transaktion, die die Nutzer über unsere App oder unsere Leistungen startet, zahlt, abschließt oder durchführt.

“Webseite”

Internetauftritt von Parkster, welcher unter www.parkster.de erreichbar ist.

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen der Parkster GmbH, Leopoldstraße 240, 80807 München, eingetragen beim Amtsgericht München, HRB233310 ("Parkster") für natürliche Personen ("Nutzer") in Österreich. Mit Beantragung der Registrierung bei Parkster erklärt sich der Nutzer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und erkennt diese als für sich bindend an. Die verbindliche Vereinbarung ("Vertrag") wird wirksam, sobald Parkster die Registrierung des Nutzers bestätigt und dem Nutzer Zugang zu den Dienstleistungen von Parkster gewährt wird. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil des Vertrags zwischen Parkster und dem Nutzer.

1.2 Sowohl juristische Personen als auch natürliche Personen über 18 Jahre können die Dienstleistungen in Anspruch nehmen und zu diesem Zweck einen entsprechenden Vertrag mit Parkster schließen. Für juristische Personen gelten andere allgemeine Geschäftsbedingungen, diese sind auf der Webseite abrufbar.

1.3 Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen haben zwingende gesetzliche Vorschriften Vorrang vor individuellen Vereinbarungen sowie allgemeine Geschäftsbedingungen, während individuelle Vereinbarungen Vorrang vor allgemeinen Geschäftsbedingungen haben.

1.4 Wenn der Nutzer einer anderen Person die Befugnis erteilt, sein Parkster-Konto zu nutzen, die Nutzung des Kontos gestattet oder das Konto anderweitig zugänglich macht, liegt die vollständige Verantwortung für diese Nutzung einschließlich der Verpflichtung zur Zahlung etwaiger anfallender Gebühren im Rahmen des Vertrags beim Nutzer.

2. ALLGEMEINES

2.1 Auftrag von Parkster

Parkster bietet über die Webseite sowie über verschiedene weitere Zugangswege (u.a. eine App) ein System an, mit deren Hilfe der Nutzer bequem und bargeldlos Parkgebühren in bestimmten Städten und Regionen in Österreich bezahlen kann (die „Plattform“). Die Dienstleistungen können ausschließlich für Parkplätze und Parkbereiche genutzt werden, die von einem Kooperationsvertrag zwischen Parkster und einem Parkflächenbetreiber, gegebenenfalls auch mit einem Dritten, der seinerseits einen Vertrag mit einem Parkflächenbetreiber hat, umfasst sind.

Diese Parkbereiche sind auf den Parkscheinautomaten oder – Schildern oder weiteren Informationsquellen, wie in der App und auf der Webseite, ausgewiesen. Parkster besitzt, betreibt oder unterhält selbst keine Parkplätze und übernimmt keine Verantwortung für solche Orte oder für Vorfälle, die dort auftreten können.

Wenn der Nutzer ein anderes Land als Österreich besucht, wo Parkster ihre Dienstleistungen anbietet, kann er die Dienstleistungen in diesem Land nutzen, vorausgesetzt, er akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Landesgesellschaft und ggf. die landesspezifische App herunterlädt.

2.2 Zugang zu den Dienstleistungen

2.2.1 Kontoeröffnung

Die Nutzung der Dienstleistungen ist auf zwei Arten möglich: mit einem Parkster-Konto oder ohne Parkster-Konto (“Express-Parken”). Um bestimmte Dienstleistungen, die über die App angeboten werden, zu nutzen, muss der Nutzer die Funktionen "Standortdaten zulassen" und/oder "Benachrichtigungen aktivieren" auf seinem Mobiltelefon aktivieren. Das Nutzungsrecht für die Plattform sowie gegebenenfalls die App bleibt während der Vertragslaufzeit bestehen, solange der Nutzer sein Konto aktiviert hat und seine Verpflichtungen aus dem Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, erfüllt.

Parken mit Parkster-Konto

Die Registrierung erfolgt kostenfrei über die Webseite oder die App. Bei einer Registrierung gibt der Nutzer erforderliche Informationen an, wie spezifizierte personenbezogene Daten, eine erreichbare Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse und das Kennzeichen mindestens eines Fahrzeugs. Zudem wählt der Nutzer eine der akzeptierten Zahlungsmethoden aus und hinterlegt die dafür notwendigen Informationen. Der Nutzer hat auch die Möglichkeit, sich mit den Zugangsdaten auf seiner persönlichen Seite auf der Webseite, der sogenannten "Meine Seiten", anzumelden.

Parken ohne Parkster-Konto

Parkster erstellt automatisch ein vorübergehendes Nutzerprofil für die Abwicklung von Parkvorgängen von nicht registrierten Nutzern, basierend auf den bereitgestellten Daten für den Parkvorgang und die Zahlungsabwicklung. Die Entscheidung zur Bereitstellung der Zahlungsabwicklung für Nutzer ohne Parkster-Konto liegt im Ermessen von Parkster und kann jederzeit auf registrierte Konten beschränkt werden. Beachte, dass bei Nutzung der Dienstleistungen ohne Parkster-Konto nicht alle Services und Bezahlmethoden zur Verfügung stehen und eine zusätzliche Gebühr pro Parkvorgang berechnet wird.

2.2.2 Korrektheit der Daten

Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt sind. Bei Änderungen der persönlichen oder vertragswesentlichen Daten, insbesondere Adresse und Zahlungsmethode, ist der Nutzer verpflichtet, die Informationen unverzüglich über sein Benutzerkonto auf "Meine Seiten" zu aktualisieren. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die bei Parkster registrierte Zahlungskarte gültig ist oder eine andere gewählte Zahlungsmethode möglich und nicht gesperrt ist. Zusätzlich sollte das zugehörige Konto über ausreichendes Guthaben oder einen ausreichenden Verfügungsrahmen verfügen. Falls der Nutzer dieser Informationspflicht nicht nachkommt, behält sich Parkster das Recht vor, dem Nutzer die dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu berechnen.

2.2.3 Bonitätsprüfungen

Parkster kann zur Überprüfung der Bonität des Nutzers bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungsgesellschaften Informationen über Kreditwürdigkeit einholen. Diese Datenübermittlung erfolgt nur, wenn es notwendig ist, um die berechtigten Interessen von Parkster zu schützen und dabei die schützenswerten Belange des Nutzers nicht beeinträchtigt werden. Parkster behält sich das Recht vor, Anträge auf Registrierung und damit verbundene Kreditanfragen abzulehnen. Dabei achtet Parkster auf die geltenden Datenschutzbestimmungen.

2.2.4 Missbrauch und Sperrung

Parkster behält sich das Recht vor, den Zugang des Nutzers zu den Dienstleistungen ganz oder teilweise zu sperren, das Konto zu löschen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen wenn der Nutzer

(a) in wesentlicher Hinsicht gegen seine Verpflichtungen aus dem Vertrag verstoßen hat;

(b) seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Parkster nicht nachkommt;

(c) die Plattform und die Dienstleistungen in irgendwelcher Form missbraucht oder in einer Weise benutzt die nicht vorgesehen ist;

2.3 Verantwortung des Nutzers

2.3.1 Parkbedingungen

Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, alle bekannten Parkbeschränkungen zu beachten, einschließlich der Schilder vor Ort. Die Anweisungen auf den Schildern haben Vorrang vor den Informationen, die der Nutzer von Parkster erhält. Parkster übernimmt keine Verantwortung für falsche oder widersprüchliche Parkbeschränkungen, die auf den Schildern angegeben sind. Der Nutzer wird die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die von dem betreffenden Parkflächenbetreiber jeweils festgelegten oder sonstigen in Bezug auf den Parkplatz, auf dem der Nutzer das Fahrzeug abstellt, geltenden Regeln einhalten.

2.3.2 Parkgebühren

Der Nutzer ist verantwortlich dafür, dass die Parkgebühren ordnungsgemäß an den Parkflächenbetreiber geleistet werden. Werden gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Dienstleistungen von Parkster in Anspruch genommen, übernimmt Parkster im Auftrag des Nutzers die Bezahlung der Parkgebühren an die Parkflächenbetreiber. Im Gegenzug ist der Nutzer verpflichtet, die jeweils angefallenen Parkgebühren an Parkster zu bezahlen.

2.3.3 Parkplakette

In einigen Städten benötigen die Kontrolleure einen Hinweis darauf, dass der Nutzer über die Parkster App ein digitales Parkticket gelöst hat. Falls in einer ausgewählten Parkzone eine sichtbare Parkplakette erforderlich ist, zeigt die App dem Nutzer dies an. Die Plakette muss dann vom Nutzer ausgedruckt und gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. Parkster hat keinen Einfluss darauf, ob die Stadt die Verwendung einer Parkplakette vorschreibt oder nicht.

Weitere Einzelheiten sind auf der Webseite zu finden.

2.3.4 Bußgeld

Der Nutzer ist verantwortlich für die Zahlung von Bußgeldern oder Gebühren für Falschparken oder andere Verstöße gegen die Parkbedingungen. Ein Parkverstoß ist zwischen dem Nutzer und dem betreffenden Parkflächenbetreiber bzw. der Ordnungsbehörde zu regeln. Parkster kann nach seinem alleinigen Ermessen Auskünfte an die Beteiligten der Auseinandersetzung erteilen. Der Nutzer kann den Vorfall bei Parkster melden und es wird geprüft, inwieweit Parkster den Nutzer unterstützen kann.

2.3.5 Unbefugte Nutzung

Es obliegt dem Nutzer, seine Zugangsdaten zum Benutzerkonto ebenso wie die auf seinem Mobilfunkgerät installierte Parkster App vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Der Benutzer steht für alle Handlungen, die unter Einsatz seines Benutzernamens und Passworts erfolgen, gegenüber Parkster und anderen Nutzern wie für seine eigenen ein. Besteht der Verdacht oder die Gewissheit, dass ein Dritter das Passwort kennt, muss der Nutzer es unverzüglich ändern und sich mit Parkster in Verbindung setzen. Dies hilft Parkster, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wie das Sperren von Anmeldedaten, Kennzeichen oder Benutzerkonto, oder das Aktualisieren von gespeicherten Informationen. Der Nutzer informiert Parkster auch über andere wichtige Umstände im Zusammenhang mit dem Vertrag oder den erbrachten Services.

2.3.6 Technische Voraussetzungen und ordnungsgemäße Zahlung

Der Nutzer trägt die Verantwortung dafür, dass das Mobiltelefon oder andere technische Geräte, die er nutzt, ordnungsgemäß funktionieren und jederzeit mit den Dienstleistungen und der App kompatibel sind. Zudem ist es die Verantwortung des Nutzers, sicherzustellen, dass die App, soweit anwendbar, ordnungsgemäß aktualisiert wird. Die aktuellen Leistungsanforderungen sind auf der Webseite verfügbar. Sollte die Plattform aus Gründen, die auf das Mobiltelefon oder andere vom Nutzer genutzte technische Geräte zurückzuführen sind (wie z.B. ein Ausfall oder eine Unterbrechung des Telefonnetzes, Internets oder anderer Kommunikationsnetze oder Verzögerungen in diesen Netzen oder im Kameraerkennungssystem), nicht verfügbar sein, liegt die Verantwortung beim Nutzer auf alternative Weise ordnungsgemäß Zahlungen für den entsprechenden Parkvorgang zu leisten, beispielsweise durch Zahlung am Parkautomaten. Unterlässt der Nutzer die alternative Zahlung, besteht das Risiko, dass ihm Parkgebühren, Bußgelder oder andere Kosten für falsches Parken in Rechnung gestellt werden.

2.4 Datenschutz

Bei der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen verarbeiten wir als Parkster personenbezogene Daten. Der Schutz der Privatsphäre unserer Nutzer ist uns besonders wichtig, und wir verpflichten uns, unsere Nutzer über sämtliche Verarbeitungsvorgänge von personenbezogenen Daten zu informieren. Parkdaten, wie der Parkbereich, die Parkzeit und -dauer sowie das Kennzeichen des Fahrzeugs, werden in Echtzeit auch dem jeweiligen Parkraumbetreiber zur Verfügung gestellt. Detaillierte Informationen über die Art und den Umfang der Nutzung von personenbezogenen Daten sind in unserer Datenschutzerklärung unter https://www.parkster.com/de/company/privacy/ zu finden.

2.5 Beschwerde und Verbraucherschlichtung

2.5.1 Parkster Kundenservice

Bei unzureichender Dienstleistung oder fehlerhafter Abbuchung sollte der Nutzer eine schriftliche Beschwerde an den Kundenservice von Parkster richten. Spätestens jedoch innerhalb von 60 Tagen nach Beginn der betroffenen Service-Leistung oder nach Kenntniserlangung von der fehlerhaften Abbuchung. Die Beschwerde sollte präzise die Art des Problems darlegen, und der Nutzer unterstützt Parkster bei den daraufhin durchgeführten Überprüfungen angemessen. Die Kontaktdaten und die Öffnungszeiten für den Kundenservice sind auf der Homepage verfügbar. Parkster wird auf Beschwerden in Textform antworten, beispielsweise per Brief, Fax oder E-Mail.

2.5.2 Einwendungen gegen Parktarife oder sonstige Parkbedingungen

Reklamationen zu falschen Parkgebühren oder sonstigen Parkbedingungen werden im Dialog mit dem jeweiligen Parkplatzbetreiber, Partner oder der örtlichen Behörde behandelt. Bei akzeptierter Reklamation erstattet Parkster den Betrag umgehend; bei Ablehnung informiert Parkster den Kunden mit einer Begründung. Reklamationen zu CameraPark-Systemen werden an den Parkplatzbetreiber verwiesen.

2.5.3 Verbraucherschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Parkster ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

3. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DEN PARKVORGANG

3.1 Allgemein

Mithilfe der Dienstleistungen von Parkster kann der Nutzer dem jeweiligen Parkplatzbetreiber mitteilen, wann ein Parkvorgang beginnt, wie lange die voraussichtliche Parkdauer ist und wann ein Parkvorgang endet, und die Parkdauer gegebenenfalls verlängern oder verkürzen. Bei bestimmten Parkplätzen muss die Parkdauer jedoch im Voraus gewählt werden und/oder es muss eine Mindestparkdauer gebucht werden, die nicht verkürzt oder verlängert werden kann.

3.2 Arten von Parktickets

3.2.1 Kurzzeitparken

Bei dem Kurzzeitparken muss der Nutzer grundsätzlich keinen bestimmten Endzeitpunkt für die Parkdauer festlegen und kann den Parkvorgang jederzeit beenden. Allerdings wird als Schutzfunktion ein vorläufiger Endzeitpunkt festgelegt, sollte der Nutzer vergessen oder verhindert sein, den Parkvorgang zu beenden. Der Nutzer erhält eine Erinnerung vor dem Ablauf des Endzeitpunktes. Der Endzeitpunkt kann jederzeit geändert werden. Mit der App: Der Endzeitpunkt wird vor dem Starten des Parkvorganges vom Nutzer festgelegt. Mit dem SMS-Service: Der Endzeitpunkt kann vom Nutzer festgelegt werden. Wenn der Nutzer keinen Endzeitpunkt auswählt, wird dieser automatisch festgelegt und in der Bestätigungs-SMS mitgeteilt.

3.2.2 Langzeitparken

Bei dem Langzeitparken wird die Parkdauer im Voraus festgelegt. Der Parkvorgang kann ab Beginn der Parkdauer nicht unterbrochen oder storniert werden. Es besteht die Möglichkeit Langzeit-Tickets für mehrere Parkbereiche und das gleiche Fahrzeug zu haben. Langzeit-Tickets, die per SMS gekauft werden, haben eine Widerrufsfrist von 15 Minuten. Bei dem Service automatische Erneuerung eines Langzeit-Tickets, wird das Ticket automatisch jeden Monat erneut gekauft. Dies erfolgt so lange bis der Nutzer diesen Service unterbricht. Eine Erinnerung wird am Tag vor der automatischen Erneuerung des Tickets per SMS geschickt.

3.2.3 Parken mit Abonnement “Berechtigungsparken”

Allgemein

Um ein Abonnement zu buchen, muss der Nutzer einen separaten Vertrag für die Parkerlaubnis in einem oder mehreren Parkbereichen mit einem Parkflächenbetreiber abschließen. Zudem schließt der Nutzer einen Vertrag mit Parkster über die Verwaltung des digitalen Parkscheins und die Bezahlung der Abonnementgebühren an den Parkflächenbetreiber ab. Andere Dienstleistungen von Parkster können zusätzlich genutzt werden. Die Zahlungen für Kurz- und Langzeitparken erfolgen gemäß den entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden gemeinsam mit den Abonnementgebühren in Rechnung gestellt.

Administration und Abonnementwechsel

Das Abonnement wird ausschließlich digital verwaltet, und der Nutzer weist das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs zu, für das das Abonnement gelten soll. Das Abonnement kann zwischen mehreren Fahrzeugen geteilt werden. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass das richtige Kennzeichen für jeden Parkvorgang registriert ist.

Beendigung des Abonnements

Das Abonnement läuft bis auf Widerruf durch den Nutzer. Dies kann entweder auf "Meine Seiten" oder beim Kundenservice von Parkster erfolgen. Bei einem Widerruf vor dem 12. eines Kalendermonats endet das Abonnement zum Ende desselben Kalendermonats. Bei einem Widerruf nach dem 12. eines Kalendermonats endet das Abonnement zum Ende des folgenden Kalendermonats. Es gelten gegebenenfalls zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des betreffenden Betreibers. Parkster ist in Bezug auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Parkflächenbetreiber ein externer Dritter. Es obliegt dem Nutzer, diese zusätzlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten. Die Regelungen dieser Klausel betreffen ausschließlich die Beendigung des Abonnements. Die Kündigung des Vertrages mit Parkster wird unter dem Punkt "Vertragsdauer und Kündigung" geregelt.

3.3 Automatisches Kameraparken (“Camera Park”)

3.3.1 Allgemein

In der App kann automatische Kennzeichenerkennung aktiviert werden. Der Nutzer erkennt anhand der Informationen in der App für die jeweilige Zone und Beschilderung vor Ort, ob Kameraparken verfügbar ist. Parkster unterstützt nicht technisch bei den Kameraerkennungssystemen, da diese von den Parkplatzbetreibern bereitgestellt und gewartet werden. Bei Fragen oder Problemen sollte sich der Nutzer direkt an den zuständigen Parkplatzbetreiber wenden.

3.3.2 Aktivierung der Kameraerkennung

Die Funktion "Kameraerkennung" muss von dem Nutzer in der App aktiviert werden, um automatisch Parktickets kaufen zu können. Dies kann für eine beliebige Anzahl von Kennzeichen vorgenommen werden. Sollte ein anderer Nutzer die Funktion für das gleiche Kennzeichen aktivieren, wird der Nutzer in der App darüber informiert.

3.3.3 Parkvorgang starten und beenden

Vollautomatisierte Kameraerkennung

Das aktivierte Kennzeichen wird von den Kameras vor Ort automatisch erfasst und an die Plattform übertragen. Eventuelle Schranken öffnen sich bei der Einfahrt automatisch und ein Kurzzeitticket wird in der App automatisch gestartet. Der Nutzer erhält hierzu eine Mitteilung in der App. Ein laufender Parkvorgang kann grundsätzlich in der App nicht manuell beendet werden.

Bei der Ausfahrt wird der Parkvorgang automatisch beendet. Der Nutzer erhält hierzu eine Mitteilung in der App. Bei Parkflächen mit Kameras, bei welchen Langzeit-Tickets gültig sind, werden grundsätzlich Ein- und Ausfahrten ohne Aktivierung in der App gewährt. Diese Funktion hängt aber vom jeweiligen Parkplatzbetreiber ab und kann nicht von Parkster garantiert werden.

Teilautomatisierte Kameraerkennung

Im teilautomatisierten Ablauf muss der Nutzer den Parkvorgang manuell in der App aktivieren.

Die Startzeit wird automatisch als die Zeit bei der Einfahrt des Fahrzeugs auf dem Parkplatz erfasst, und der Parkvorgang endet automatisch, wenn das Fahrzeug den Parkplatz verlässt.

3.3.4 Verantwortung des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, in der App zu überprüfen, ob der Parkvorgang erfolgreich gestartet und beendet wurde. Die Zulassung von Push-Benachrichtigungen in der App ist optional, kann jedoch dabei helfen, über laufende Parkvorgänge und/oder die Aktivierung und Deaktivierung von der Kameraerkennung informiert zu bleiben. Wenn der Nutzer die Kameraerkennung-Funktion nutzt, obliegt es ihm sicherzustellen, dass die Nummernschilder des jeweiligen Fahrzeugs bei der Einfahrt und dem Verlassen des Parkplatzes in einem sauberen, unbeschädigten und gut lesbaren Zustand sind. Es liegt weiter in der Verantwortung des Nutzers, die Funktion Kameraerkennung für ein Fahrzeug zu deaktivieren, wenn er diesen Service für das betreffende Fahrzeug nicht mehr nutzen möchte, beispielsweise wenn das Fahrzeug verkauft wurde oder die Miet- oder Leasinglaufzeit abgelaufen ist.

4. PREISE, ZAHLUNGSMETHODEN UND ABRECHNUNG

Die allgemeinen Regelungen zu diesem Punkt gelten grundsätzlich für alle Dienstleistungen. Zusätzliche oder besondere Bedingungen können gegebenenfalls für einige Dienstleistungen zur Anwendung kommen, sollten Parkster und der Nutzer darüber einen separaten Vertrag geschlossen haben. Preise können jederzeit auf der Webseite aufgerufen werden und die anfallenden Parkgebühren und Preise für die Dienstleistungen sind in der App ersichtlich. Alle Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Parkster behält sich das Recht vor, die Preise anzupassen. Solche Änderungen treten frühestens 30 Tage nach Mitteilung der Änderung an den Nutzern in Kraft.

4.1 Preise für Nutzung der Dienstleistungen

Ziel ist ein einfaches und schnelles Bezahlen von Parkscheinen mit dem Handy ohne zusätzliche Kosten für den Nutzer. Datengebühren, die gegebenenfalls bei dem Mobilfunkanbieter des Nutzers anfallen, bleiben von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. Für zusätzliche Dienstleistungen, die derzeit im Produktangebot enthalten sind oder für neue Dienstleistungen, können zukünftig separate Gebühren anfallen. Die Preismodelle sehen wie folgt aus:

4.1.1 Parkster-Konto

Für die private Benutzung der App entstehen neben den Parkgebühren keine zusätzlichen Kosten, außer der Benutzer hat Parkster Plus aktiviert (s. unten).

Für Privatpersonen, die den Nachweis von Auslagen vereinfachen wollen, bietet Parkster die Funktion “Dienstlich” an. Diese Dienstleistung kann von dem Nutzer jederzeit in der App oder auf

„Meine Seiten“ aktiviert und deaktiviert werden. Der Nutzer bekommt dann zwei Rechnungen, eine Rechnung für die privaten Parkvorgänge und für die betrieblichen Parkvorgänge eine Rechnung, die Dritten vorgelegt werden kann. Das Preismodell für “Dienstlich“ beinhaltet eine feste Servicegebühr pro Parkvorgang. Die Höhe dieser Servicegebühr kann jederzeit der Webseite entnommen werden.

4.1.2 Parkster Plus

Der registrierte Nutzer kann den erweiterten Parkster Plus-Dienst aktivieren, um von den zusätzlichen kostenpflichtigen Funktionen zu profitieren. Die Aktivierung erfolgt eigenständig durch den Nutzer über den Menüpunkt "Parkster Plus" in der App oder unter "Meine Seiten".

Parkster Plus kann jederzeit deaktiviert werden. Das Preismodell für Parkster Plus beinhaltet eine feste Servicegebühr pro Parkvorgang. Die Höhe dieser Servicegebühr kann jederzeit der Webseite entnommen werden. Bei Nutzern mit aktiviertem “Parkster Plus”, die den Parkvorgang als "Dienstlich" oder über ein Unternehmenskonto durchführen, werden diese Gebühren nicht berechnet.

Familienkonto

Jeder Nutzer, der sich einem Familienkonto anschließt, wird automatisch zum Parkster Plus-Nutzer. Falls die in Rechnung gestellten Park- oder Servicegebühren nicht bezahlt werden, deaktiviert Parkster sowohl das Familienkonto als auch das Parkster-Konto des Administrators.

Wenn Parkster nach einer Zahlungserinnerung vom Administrator des Familienkontos keine Zahlung erhält, behält sich Parkster das Recht vor, andere Nutzer, die mit dem Familienkonto verbunden sind, zwecks Begleichung des ausstehenden Betrags zu kontaktieren. Weitere Informationen zu Parkster Plus und Funktionen sind auf der Website zu finden.

4.1.3 Parken ohne Parkster-Konto (“Express-Parken”)

Express-Parken ermöglicht das sofortige Parken ohne Eröffnung eines Parkster-Kontos. Der Nutzer wählt einfach eine Zahlungsmethode aus und kann den Parkvorgang starten. Das Preismodell für “Express-Parken” beinhaltet eine feste Servicegebühr pro Parkvorgang. Die Höhe dieser Servicegebühr kann jederzeit der Webseite entnommen werden.

4.2 Zahlungsmethoden und Zahlungsbedingungen

4.2.1 Zahlungsmethoden

Die Bezahlung erfolgt entweder durch Rechnung (per Post oder per E-Mail), Belastung der registrierten Kreditkarte des Nutzers oder mittels einer anderen, von Parkster jeweils akzeptierten Zahlungsmethode. Für detaillierte Informationen zu den Zahlungsbedingungen, die für die jeweilige Zahlungsmethode gelten, wird auf den entsprechenden Zahlungsverkehrsdienstleister verwiesen.

Bei der Registrierung werden die Zahlungsmethoden beschrieben und von dem Nutzer gewählt.

Wird keine Zahlungsmethode ausgewählt, wird eine Rechnung per E-Mail verschickt.

Zahlungsmethoden können jederzeit auf „Meine Seiten“ und in der App aktualisiert und geändert werden. Beim Express-Parken steht dem Nutzer eine eingeschränkte Auswahl an Zahlungsmethoden zur Verfügung.

4.2.2 Zahlungsbedingungen

Für Zahlungen über Kreditkarte oder eine andere Zahlungsmethode kann Parkster einen Zuschlag zur Deckung der Verwaltungs- und Sicherheitskosten erheben. Die Höhe des jeweils anfallenden Zuschlages wird dem Nutzer vor Abschluss der Registrierung angezeigt. Wird das Benutzerkonto beendet, werden auch die hinterlegten Kreditkartendaten gelöscht. Bestehen aber Forderungen auf nicht bezahlte Parkgebühren, werden die Daten gespeichert, bis diese vollständig beglichen sind. Wir behalten uns das Recht vor, die Preise nach eigenem Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Kostenänderungen im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen widerzuspiegeln. Diese Kosten können technische Bereitstellungskosten, Kundendienstkosten sowie allgemeine Verwaltungs- und Betriebskosten sowie staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben umfassen. Preisänderungen gelten frühestens 30 Tage nach Bekanntgabe.

Kreditkarte: Am 15. jedes Kalendermonats erhält der Nutzer per E-Mail eine Übersicht über die, die am 17. jedes Kalendermonats von der hinterlegten Kreditkarte abgebucht werden. Es obliegt demNutzer, eine gültige Kreditkarte zu hinterlegen.

Rechnung per E-Mail: Rechnungen werden an die E-Mail-Adresse gesendet, die der Nutzer für das Benutzerkonto angegeben hat. Ab Rechnungsdatum hat der Nutzer 14 Tage Zeit, die Rechnung zu begleichen.

Rechnung per Post: Am 16. jedes Kalendermonats wird eine Rechnung an die von dem Nutzer angegebene Adresse versandt. Ab Rechnungsdatum hat der Nutzer 20 Tage Zeit, die Rechnung zu begleichen. Eine Rechnungsgebühr in Höhe von 2,99 EUR wird berechnet.

4.2.3 Abrechnung

Preise und Gebühren werden je nach gewählter Zahlungsmethode des Kunden nach Beginn oder Beendigung der jeweiligen Dienstleistung abgebucht. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis mit der Abbuchung. Beträge weniger als 3,00 EUR werden nicht in Rechnung gestellt, sondern auf den Folgemonat berechnet. Eine Abrechnung erfolgt allerdings mindestens einmal im Quartal.

Über die App oder “Meine Seiten” kann der Nutzer für jeden Parkvorgang die Parkdauer sowie über die Höhe der angefallenen Parkgebühr eine Rechnung abrufen. Der Nutzer mit einem Parkster-Konto kann Rechnungen herunterladen, speichern und ausdrucken bis 36 Monate nach Ende des Parkvorgangs. Benötigt der Nutzer ältere Rechnungen, kann er sich an den Kundenservice wenden. Parkster behält sich allerdings das Recht vor, Rechnungen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist zu vernichten.

Parkster behält sich das Recht vor, individuelle Kreditgrenzen zu definieren und jederzeit anzupassen. Dies bedeutet, dass eine vorzeitige Abbuchung oder Rechnungsstellung unabhängig von den monatlichen Abrechnungen erfolgen kann, sollte diese Kreditgrenze überschritten werden. Bei Kreditkartenzahlung wird eine Vorankündigung der Abbuchung mit einer Aufstellung des abzubuchenden Betrages per E-Mail am Tag vor der Abbuchung verschickt. Bei Rechnungszahlung wird eine Rechnung versandt. Sollte durch einen vorgesehenen Parkvorgang die definierte Kreditgrenze überschritten werden, kann der Parkvorgang nicht durchgeführt werden. Dies wird dem Nutzer durch die App oder per SMS mitgeteilt.

Abonnementgebühren werden immer im Voraus abgebucht oder in Rechnung gestellt.

4.3 Zahlungsverzug

Kommt der Nutzer mit Zahlungen in Verzug, kann Parkster Verzugszinsen in gesetzlich bestimmter Höhe sowie etwaige Aufwendungen und weitere Schäden, die im Zusammenhang mit fälligen Beträgen, die nicht gezahlt werden, entstehen, geltend machen.

5. TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN, VERFÜGBARKEIT DER PLATTFORM, URHEBERRECHT

5.1 Technische Voraussetzungen

Erforderliche technische Voraussetzungen zur Nutzung der Plattform können der Webseite entnommen werden. Parkster behält sich das Recht vor, die technischen Voraussetzungen jederzeit zu ändern, wird aber den Nutzer über solche Änderungen oder Anpassungen rechtzeitig auf der Webseite, per E-Mail oder per SMS informieren.

5.2 Internetverbindung und Telefonnetz

Die Nutzung der App setzt eine stabile (mobile) Internetverbindung voraus. Die SMS-Dienstleistung setzt ein Telefonnetz voraus. Diese muss sowohl bei An- und Abmeldung eines Parkvorgangs als auch bei Verlängerung eines Parkvorgangs vorhanden sein.

5.3 Verfügbarkeit

Parkster ist um die Verfügbarkeit und korrekte Funktion der Plattform bemüht, kann aber nicht ausschließen, dass es zu Abweichungen von der vereinbarten Funktionalität kommen kann und unerwartete Fehler oder Unterbrechungen auftreten können. Eine Nichtverfügbarkeit kann vor allem bei Aktualisierungen und Wartungsarbeiten auftreten. Sollten die Dienstleistungen nicht zur Verfügung stehen, hat der Nutzer die zu zahlende Parkgebühr in anderer Weise zu begleichen, beispielsweise durch Erwerb eines Parkscheines am Parkautomaten. Kann bei einer Störung ein laufender Kurz- oder Langzeitparkvorgang nicht beendet werden, gilt die vorläufige Endparkzeit. Parkster übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit einer Nichtverfügbarkeit oder einem Nichtfunktionieren entstehen.

5.4 Urheberrecht und geistiges Eigentum

Durch die Benutzung der Dienstleistungen werden keine Urheberrechte oder geistigen Eigentumsrechte auf den Nutzern übertragen, diese werden von Parkster gehalten und kontrolliert. Es ist untersagt, die mit der App verbundenen Informationen oder Software sowie die darin enthaltenen Inhalte über das für die bestimmungsgemäße Nutzung erforderliche Maß hinausgehend zu vervielfältigen, zu verbreiten oder anderweitig zu verwerten.

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

6.1 Verantwortung des Nutzers

Parkster haftet nicht für dem Nutzer entstehende Schäden oder Verluste, die in der Verantwortung des Nutzers liegen, insbesondere wenn der Nutzer eine Dienstleistung nicht richtig genutzt hat oder sein Fahrzeug unter Verletzung geltender Gesetze und Vorschriften und/oder von dem betreffenden Parkplatzbetreiber festgelegter oder sonstiger in Bezug auf den Parkplatz, auf dem er das Fahrzeug abstellt, geltender Regeln abstellt.

6.2 Weitere Ausschlussgründe

Parkster übernimmt ausschließlich Haftung für direkte Sach- oder Finanzschäden, die unmittelbar aus der Nichterfüllung seiner vertraglichen Pflichten resultieren. Jegliche Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden, einschließlich entgangenem Gewinn, ist ausgeschlossen. Parkster haftet weiter nicht für Schäden die

(a) aufgrund Sachbeschädigung oder Einbruch in ein Fahrzeug in einem Parkbereich entstehen;

(b) durch einen Fehler oder eine unzureichende Funktionalität des Telefons, Mobiltelefons oder sonstiger technischer Geräte des Nutzern verursacht werden;

(c) durch einen Ausfall oder eine Unterbrechung des Telefonnetzes, des Internets oder eines sonstigen Kommunikationsnetzes oder eine Verzögerung bei diesen oder durch Handlungen oder Unterlassungen eines Telekommunikationsbetreibers oder falscher Einstellungen in dem Smartphone des Benutzers, die die Funktionsweise oder Verfügbarkeit der Service-Leistungen beeinträchtigen, verursacht werden

(d) dadurch verursacht werden, dass die Service-Leistung von Parkster aus Gründen eingestellt wurde, die sich als nichtzutreffend erweisen, bei denen Parkster aber berechtigterweise Grund zur Annahme hatte, dass sie zum Zeitpunkt der Einstellung der Service-Leistung zutreffend waren und eine Einstellung der Service-Leistung gerechtfertigt haben;

(e) durch den falschen Zonencode für den betreffenden Parkplatz und/oder ein falsch angegebenes Kfz-Kennzeichen bei Meldung des Beginns eines Parkvorgangs (unabhängig davon, ob der Nutzer den Zonencode manuell oder auf einen Vorschlag der Ortungsfunktion der App eingegeben hat) entstehen;

(f) durch eine Nutzung der Zugangsdaten und/oder Inanspruchnahme der Service-Leistungen durch Unbefugte entstehen.

6.3 Unbeschränkte Haftung

Nur bei ausdrücklicher Übernahme einer Garantie, bei einer Verletzung der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit haftet Parkster unbeschränkt. Im Falle einer leichten Fahrlässigkeit, bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, haftet Parkster nur, soweit dieser Schaden typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbar war.

7. HÖHERE GEWALT

Für Ereignisse höherer Gewalt, die Parkster die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet Parkster nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Unterbrechungen oder Verzögerungen bei Telefonnetzen, dem Internet (u.a. Denial of Service- oder Distributed Denial of Service Attacken) oder sonstigen Kommunikationsnetzen oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.

8. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Soweit der Nutzer nicht den Abonnementservice benutzt, kann er jederzeit den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Hat der Nutzer den Abonnementservice in Anspruch genommen, kann er diesen Service zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem der Abonnementservice gemäß den besonderen Bedingungen hierfür beendet werden kann. Die Verpflichtung des Nutzers, offene Parkgebühren zu bezahlen, bleibt von der Kündigung unberührt. Sollten bei Kündigung auf dem Benutzerkonto noch Parkgebühren offen sein, so werden die offenen Gebühren umgehend über die angegebene Zahlungsmodalität eingezogen. Ungeachtet der Kündigungsmöglichkeiten gemäß diesem Punkt hat der Kunde die Option, den Vertrag zu beenden, wenn sich die Preise und Gebühren ändern, und zwar mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten Preise und Gebühren.

9. WIDERRUFSBELEHRUNG

Wählt ein Nutzer einen Service mit kostenpflichtiger Registrierung, bei dem entweder eine Anmeldegebühr anfällt oder eine monatliche Abonnement-Gebühr zu zahlen ist, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, wenn er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, das heißt, den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsrecht

Sie (der Nutzer) haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Parkster GmbH, Leopoldstraße 240, 80807 München, Telefon: +49 89 306 69 79 00, E-Mail: widerruf@parkster.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Muster-Widerrufsformular

An

Parkster GmbH,

Leopoldstraße 240

80807 München.

Telefon: +49 893 803 87 13

E-Mail: widerruf@parkster.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die

Erbringung der folgenden Dienstleistung () bestellt am ()/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie ausdrücklich zugestimmt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

10. ÄNDERUNGEN UND ABTRETUNG

10.1 Änderungen und Ergänzungen

Die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Webseite abrufbar. Parkster behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die neuen Bedingungen werden dem Nutzer durch Publikation auf der Website bekannt gegeben und gelten, wenn nicht der Nutzer binnen sechs Wochen ab Aufstellung auf die Website Widerspruch erhebt, als genehmigt. Sollte der Nutzer mit den Änderungen und/oder den Ergänzungen nicht einverstanden sein, kann er den Vertrag kündigen.

10.2 Abtretung

Parkster behält sich das Recht vor, seine Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag ohne Zustimmung des Nutzers ganz oder teilweise abzutreten oder durch Dritte („Subunternehmen“) ausüben oder erfüllen zu lassen. Der Nutzer ist nicht berechtigt, seine Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag ohne Zustimmung von Parkster abzutreten.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1 Geltende Fassung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (einschließlich anderer Bestimmungen, die Vertragsbestandteil sind) stehen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung, wobei die deutsche Fassung die Ausgangssprache ist. Die Parteien bestätigen, dass im Falle von Abweichungen zwischen den verschiedenen Fassungen die deutsche Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich ist.

11.2 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

11.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Republik Österreich. Für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt München als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben.