Ab sofort: Parkgebühren mit dem Smartphone zahlen

Stadt Deggendorf

„Auf Antrag der CSU-Fraktion hat sich der Verkehrsausschuss der Stadt Deggendorf für die Einführung des digitalen Parkens in unserer Stadt ausgesprochen“, sagt Oberbürgermeister Dr. Christian Moser. „Die Bürgerinnen und Bürger profitieren von mehr Komfort: Wer zum Parken die App nutzt, braucht kein Kleingeld für den Automaten mehr zu suchen und löst seinen Parkschein zudem völlig kontaktlos am eigenen Smartphone. Natürlich bleibt auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, mit Kleingeld am Parkscheinautomaten zu zahlen.“

Kooperationspartner bei der App für das digitale Parken ist das Unternehmen Parkster. Es vermarktet Lösungen zur Parkraumverwaltung für Städte und Gemeinden, Tourismusverbände, Immobilienbewirtschafter und Parkraumbetreiber sowie Modelle zur Parkgebührenabrechnung von Außendienst- und mobilen Mitarbeitern für Unternehmen. Parkster wurde 2010 in Schweden gegründet und ist seit 2018 mit einer Tochtergesellschaft auch in Deutschland am Markt aktiv.

Neben Deggendorf ist das Parken mit der Parkster App in der Region auch in Regen, Grafenau, Freyung, Waldkirchen und Haidmühle sowie in Passau möglich. „Ich freue mich sehr, dass es die Parkster App bereits an so vielen Orten im östlichen Niederbayern gibt“, so Patrik Lundberg, Geschäftsführer der Parkster GmbH. „Je mehr Gemeinden sich entschließen, das Parken per App anzubieten, desto mehr profitieren die Bürgerinnen und Bürger sowie die Urlauber von einer einheitlichen Lösung zum bargeldlosen Bezahlen ihrer Parkgebühren in der Region.“

So funktioniert das Smartphone-Parken

Der Autofahrer benötigt für das Lösen eines digitalen Parkscheins die Parkster App auf seinem Smartphone. Die App ist für Android-Endgeräte auf Google Play sowie für das iPhone im App Store kostenlos erhältlich. Für den Parkvorgang gibt der Autofahrer sein Kennzeichen und die Parkdauer in der App auf seinem Smartphone ein. Klarer Pluspunkt des digitalen Parkscheins gegenüber seinem gedruckten Kollegen: Der Autofahrer kann mit seinem Handy die Parkzeit im Rahmen der Höchstparkdauer verlängern. Kein Grund mehr also, ein Knöllchen zu fürchten, wenn er im Café noch bleiben möchte oder es im Wartezimmer länger dauert. Allerdings funktioniert dies nur bis zur zulässigen Höchstparkdauer. Kehrt er früher zu seinem Fahrzeug zurück, beendet er den digitalen Parkschein vorzeitig und spart so unnötige Parkgebühren.

„Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, digitales Parken möglichst einfach, transparent und kundenfreundlich zu machen“, so Elin Keim, Chief Operating Officer bei der Parkster Deutschland GmbH. Sie betont, dass mit der Parkster App keine höheren Parktarife anfallen. „Wer privat mit der Parkster App parkt, bezahlt dafür das Gleiche wie am Parkautomaten. Darüber hinaus bieten wir dem Autofahrer in der App optionale Zusatzdienste, wie ein gemeinsames Familienkonto, an.“

Die Eingabe sensibler Kontodaten in der App ist nicht erforderlich. Bezahlt wird auf Rechnung oder mit Kreditkarte. Der Autofahrer erhält hierzu von Parkster per Post oder E-Mail eine monatliche Rechnung, die detailliert seine Parkvorgänge auflistet.

Der Autofahrer kann festlegen, ob er diese Rechnung per Mail (kostenfrei, voreingestellt) oder per Post (2,99 € inkl. MwSt. pro Rechnung) erhalten will. Um von E-Mail-Rechnung auf Postrechnung umzustellen, loggt er sich unter https://www.parkster.de/login in seinem Benutzerkonto ein.

„Schwarzparken“ lohnt nicht

Und wie wird der digitale Parkschein kontrolliert? Die kommunale Verkehrsüberwachung kann alle über die Parkster App gelösten Parkscheine in Echtzeit einsehen. Deren Mitarbeiter sehen also bei jedem Fahrzeug sofort, ob ein Ticket gelöst wurde und ob dieses noch gültig ist.